INFORMATIONEN ZUM BRANDSCHUTZ
Was auch immer zu Bränden führt: Eine Verkettung unglücklicher Umstände, purer Leichtsinn, unwissentliche oder gar bewusste Missachtung von Vorschriften ...
DIE FEURWEHR HILFT - ABER VORBEUGEN MÜSSEN WIR ALLE!
Die Feuerwehr Bochum hat eine Brandschutzordnung für Bochumer Schulen zusammengestellt, deren Kenntnis und Beachtung für alle Schüler und Lehrer, für alle Büro- und Verwaltungskräfte, Reinigungspersonal, Hausmeister verbindlich vorgeschrieben ist.
Auch Lieferanten, Handwerker, Gäste etc. haben die Brandschutzordnung zu beachten.
(Vor dem Ausführen feuergefährlicher Arbeiten ist eine besondere Erlaubnis einzuholen)
Download Brandschutzordnung (PDF 2,3 MByte), Stand 03/2006
Hierzu einige wichtige Hinweise:
Allgemeine Maßnahmen der Brandverhütung

- Kein Umgang mit offenem Feuer in feuergefährdeten Bereichen!
- Rauchen ist im Schulgebäude der TBS1 nicht erlaubt!
- Kaffeemaschinen, Kochplatten, Wasserkocher und andere Haushaltsgeräte sind untersagt! Ausgenommen hiervon sind nur der Verwaltungsbereich sowie Sozialräume der Reinigungskräfte. Die Geräte sind auf einer feuerfesten Unterlage (z. B. Fliese) zu betreiben.
- Kerzen dürfen nur in der Adventszeit und nur unter Aufsicht abgebrannt werden! Hierbei sind geeignete Löschmittel (Feuerlöscher, Wassereimer) vorzuhalten!
- Der Abstand von Elektrowärmegeräten zu brennbaren Materialien muss mindestens 50 cm betragen!
- Feuerlösch- und Brandmeldeeinrichtungen dürfen nicht zugestellt werden!
- Flucht- und Rettungswege sind freizuhalten. Das Abstellen von Gegenständen oder Materialien in Flucht- und Rettungswegen ist untersagt!
- Notausgänge sind freizuhalten und nicht zu verschließen!
- Zufahrten für Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge sind immer freizuhalten.
Verhalten im Brandfall
Am Sammelplatz
- Vollzähligkeit kontrollieren!
- Vermisste Personen sofort der Feuerwehr melden!
- Anweisungen der Feuerwehr sind zu befolgen!
Ihre Ansprechpartner:
Schulleitung der TBS1
Feuerwehr und Rettungsdienst
Abteilung Vorbeugender Brandschutz
Tel.: 02 34 / 92 54 - 0
Schulverwaltungsamt Bochum
Sachverwaltungsabteilung
Tel.: 02 34 / 9 10 - 3838
Informationen und Verhaltensregeln
zum Brandschutz in Schulen
gem. Brandschutzordnung Teil B (DIN 14 096)
© Illustrationen: www.nedde.de
Index TBS1
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